Brennstoffemissionshandelsgesetz
Am 20.12.2019 trat das Gesetz zum nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) in Kraft. Das BEHG regelt die Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr. Die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen zwingend ab 2021 am Emissionshandelssystem teilnehmen und für die Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffe Zertifikate erwerben, an die Behörde abgeben sowie ein ausführliches Berichtswesen führen.
Folgende Tätigkeiten können wir hierbei für Sie übernehmen:
Bei Nichteinhaltung und Nichtumsetzung der gesetzlichen Vorgaben können Sanktionen seitens des Gesetzgebers dem Verantwortlichen auferlegt werden. Die Sanktionen erstrecken sich von der Kontoschließung bis hin zu Bußgeldern.
Folgende Tätigkeiten können wir hierbei für Sie übernehmen:
- Einreichen des Überwachungsplans
- Ermittlung der Brennstoffemissionen
- Abgabe des Emissionsberichts
- Eröffnung Compliance- bzw. Handelskonto
- Zertifikatehandel (An- und Verkauf)
- Übertragung ins Abgabekonto
Bei Nichteinhaltung und Nichtumsetzung der gesetzlichen Vorgaben können Sanktionen seitens des Gesetzgebers dem Verantwortlichen auferlegt werden. Die Sanktionen erstrecken sich von der Kontoschließung bis hin zu Bußgeldern.